Die neue KI-Kennzeichnungspflicht erklärt: Welche Inhalte betroffen sind und welche Vorgaben Unternehmen ab August 2026 beachten müssen.
Mit dem EU AI Act gelten ab August 2026 neue Transparenzpflichten für den Einsatz künstlicher Intelligenz. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben vertraut machen, um ihre Inhalte rechtskonform zu veröffentlichen. MyArtSide GmbH erklärt, welche KI-generierten Inhalte gekennzeichnet werden müssen, welche Ausnahmen gelten und worauf Unternehmen künftig achten sollten.
Was bedeutet die KI-Kennzeichnungspflicht?
Die KI-Kennzeichnungspflicht verpflichtet Unternehmen und andere Anbieter dazu, bestimmte mit künstlicher Intelligenz erstellte oder bearbeitete Inhalte transparent zu kennzeichnen. Ziel ist es, Nutzerinnen und Nutzern deutlich zu machen, wenn Bilder, Videos, Audioinhalte oder andere Medien mithilfe von KI erstellt oder wesentlich verändert wurden. So soll mehr Transparenz geschaffen und das Vertrauen in digitale Inhalte gestärkt werden. Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt dabei von der Art des Inhalts und dessen Verwendung ab.
Die neuen Transparenzpflichten richten sich an alle, die KI-Systeme zur Erstellung oder Bearbeitung von Inhalten einsetzen und diese veröffentlichen. Dazu gehören unter anderem:
Unternehmen
Websitebetreiber
Online-Shops
Marketing- und Werbeagenturen
Freiberufler und Selbstständige
Content Creator und Influencer
Öffentliche Einrichtungen und Organisationen
Welche Ziele verfolgt die KI-Transparenz?
Die neuen Regelungen schaffen mehr Transparenz und stärken das Vertrauen in digitale Inhalte. Die wichtigsten Ziele der KI-Kennzeichnungspflicht sind:
Mehr Transparenz für Nutzer
Schutz vor irreführenden KI-Inhalten
Kennzeichnung von Deepfakes
Stärkung des Vertrauens in digitale Inhalte
Einheitliche Regeln innerhalb der EU
Verantwortungsbewusster Einsatz von KI
Welche KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden?
KI-generierte Bilder
Bilder, die vollständig oder überwiegend mit KI erstellt wurden, müssen in vielen Fällen entsprechend gekennzeichnet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie realistisch wirken und den Eindruck erwecken könnten, echte Fotografien oder Aufnahmen zu sein. Ziel ist es, Nutzer über den künstlichen Ursprung des Bildes zu informieren.
KI-generierte Videos
Auch vollständig oder wesentlich durch KI erzeugte Videos können der Kennzeichnungspflicht unterliegen. Besonders wichtig ist eine Kennzeichnung, wenn Personen, Ereignisse oder Situationen realistisch dargestellt werden und dadurch ein falscher Eindruck entstehen könnte.
KI-generierte Audioinhalte
Mit KI erzeugte oder stark veränderte Sprachaufnahmen und Audiodateien können ebenfalls kennzeichnungspflichtig sein. Dies betrifft beispielsweise künstlich erzeugte Stimmen oder realistisch nachgebildete Sprachaufnahmen.
Deepfakes
Deepfakes gehören zu den bekanntesten Anwendungsfällen der neuen Transparenzpflichten. Werden Bilder, Videos oder Audiodateien mithilfe von KI so verändert, dass sie echt wirken, muss dies für Nutzer klar erkennbar gemacht werden.
Bestimmte KI-generierte Texte
Nicht jeder mit KI erstellte Text muss gekennzeichnet werden. Eine Kennzeichnung kann jedoch erforderlich sein, wenn KI-generierte Inhalte veröffentlicht werden und die gesetzlichen Transparenzpflichten des EU AI Act greifen.
Interaktive KI-Systeme (z. B. Chatbots)
Nutzer müssen grundsätzlich erkennen können, wenn sie mit einem KI-System statt mit einer natürlichen Person kommunizieren. Deshalb sind entsprechende Hinweise bei Chatbots oder vergleichbaren Anwendungen in vielen Fällen verpflichtend.
EU-Symbole für KI-Inhalte
Die folgenden Symbole wurden von der Europäischen Union entwickelt und können zur Kennzeichnung von KI-generierten oder KI-veränderten Inhalten verwendet werden. Sie helfen dabei, den Ursprung digitaler Inhalte transparent zu machen und Nutzerinnen und Nutzern eine bessere Einschätzung der verwendeten Technologien zu ermöglichen.
Vollständig mit KI erstellt:
vollständig KI-generierte Bilder
künstlich erzeugte Videos
KI-generierte Audioinhalte
KI wurde verwendet:
KI-unterstützte Inhalte
Inhalte mit KI-generierten Bestandteilen
Hinweise auf KI-Nutzung bei digitalen Medien
Mit KI bearbeitet oder verändert:
Veränderte Personen oder Gesichter
Ergänzte oder entfernte Bildinhalte
KI-bearbeitete Aufnahmen
FAQ zur KI-Kennzeichnungspflicht
Muss ich KI-generierte Bilder auf meiner Website kennzeichnen?
Ja, eine Kennzeichnung kann erforderlich sein, wenn Bilder vollständig oder wesentlich durch KI erstellt wurden und veröffentlicht werden. Besonders bei realistisch wirkenden Darstellungen ist Transparenz wichtig, damit Nutzer den Ursprung der Inhalte erkennen können.
Müssen KI-generierte Texte ebenfalls gekennzeichnet werden?
Nicht jeder KI-generierte Text unterliegt automatisch einer Kennzeichnungspflicht. Entscheidend ist, wie der Inhalt verwendet wird und ob die Transparenzpflichten des EU AI Acts greifen.
Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht auch für kleine Unternehmen und Selbstständige?
Ja. Die neuen Vorgaben können für alle gelten, die KI-generierte Inhalte veröffentlichen oder KI-Systeme zur Kommunikation mit Nutzern einsetzen – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Wie kennzeichne ich KI-Inhalte richtig?
Die Kennzeichnung muss für Nutzer klar erkennbar und verständlich sein. Die genaue Umsetzung hängt vom jeweiligen Inhalt und Einsatzbereich ab, beispielsweise bei Bildern, Videos, Audioinhalten oder Chatbots.
Müssen Unternehmen alte Inhalte nachträglich kennzeichnen?
Ob eine nachträgliche Kennzeichnung erforderlich ist, hängt von der Art des Inhalts und dessen weiterer Nutzung ab. Unternehmen sollten regelmäßig verwendete KI-generierte Inhalte überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Was passiert, wenn KI-Inhalte nicht gekennzeichnet werden?
Eine fehlende Kennzeichnung kann einen Verstoß gegen die Transparenzanforderungen des EU AI Acts darstellen. Deshalb sollten Unternehmen rechtzeitig prüfen, welche KI-Inhalte sie einsetzen und wie diese veröffentlicht werden.
Müssen Chatbots auf Websites als KI erkennbar sein?
Ja, Nutzer müssen grundsätzlich erkennen können, wenn sie mit einem KI-System und nicht mit einer realen Person kommunizieren. Dies betrifft beispielsweise Chatbots oder automatisierte Assistenzsysteme.
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