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KI-Kennzeichnungspflicht
seit August 2026

Die neue KI-Kennzeichnungspflicht erklärt: Welche Inhalte betroffen sind und welche Vorgaben Unternehmen seit August 2026 beachten müssen.

Seit dem 2. August 2026 müssen Unternehmen offenlegen, wenn Inhalte mithilfe von KI entstanden sind. Das Spannende daran ist, dass viele erst jetzt merken, wie oft KI im Alltag tatsächlich mitwirkt. Genau hier wird es interessant.

Aus unserer Erfahrung bei MyArtSide GmbH sehen wir, dass viele Kundinnen und Kunden uns fragen, welche Inhalte wirklich gekennzeichnet werden müssen – und wo Ausnahmen gelten. Offenheit wirkt. Und genau deshalb lohnt sich ein Blick auf die neuen Vorgaben des EU AI Act.

Das ist kein Grund zur Panik, aber ein guter Anlass, die eigenen Prozesse einmal zu sortieren.

Stand: 2026 · Lesezeit ca. 8 Minuten · Kein Rechtsrat, sondern eine praxisnahe Einordnung

Hinweis: Dieser Beitrag ordnet die aktuelle Rechtslage praxisnah ein, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Die Angaben entsprechen dem Stand vom heutigen Tag. Der endgültige Verhaltenskodex der EU‑Kommission zur Kennzeichnung synthetischer Inhalte liegt weiterhin nicht final vor – einzelne technische Vorgaben zu Artikel 50 werden noch abgestimmt. Bei konkreten rechtlichen Fragen zu Ihrem Unternehmen empfehlen wir Ihnen, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei hinzuzuziehen.

Was bedeutet die KI-Kennzeichnungspflicht?

Aus unserer Erfahrung bei MyArtSide GmbH sehen wir, dass viele Kundinnen und Kunden sich fragen, was ab August 2026 wirklich gilt, wen es betrifft und wie sie ihre Website Schritt für Schritt vorbereiten können.

Und deshalb schauen wir uns das genauer an. Die KI‑Kennzeichnungspflicht verpflichtet Unternehmen dazu, bestimmte KI‑erstellte oder KI‑bearbeitete Inhalte transparent zu kennzeichnen. Ziel ist es, Nutzerinnen und Nutzern klar zu zeigen, wenn Bilder, Videos, Audioinhalte oder andere Medien mithilfe von KI entstanden oder wesentlich verändert wurden.

Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt dabei immer von der Art des Inhalts und seiner Verwendung ab. Das ist kein Grund zur Panik, aber ein guter Anlass, die eigenen Prozesse einmal sauber durchzugehen.

zu den offiziellen EU-Leitlinien

Für wen gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?

Für alle, die KI nutzen, um Inhalte zu erstellen oder zu bearbeiten – und diese anschließend veröffentlichen. Das Spannende daran ist, dass das viel mehr Menschen betrifft, als viele zunächst denken.

  • Unternehmen
  • Websitebetreiber
  • Online-Shops
  • Marketing- und Werbeagenturen
  • Freiberufler und Selbstständige
  • Content Creator und Influencer
  • Öffentliche Einrichtungen und Organisationen

Welche Ziele verfolgt die KI-Transparenz?

Die KI‑Transparenz soll dafür sorgen, dass Menschen erkennen können, wann Inhalte mithilfe künstlicher Intelligenz entstanden oder verändert wurden. Die wichtigsten Ziele der KI-Kennzeichnungspflicht sind:

  • Mehr Transparenz für Nutzer
  • Schutz vor irreführenden KI-Inhalten
  • Kennzeichnung von Deepfakes
  • Stärkung des Vertrauens in digitale Inhalte
  • Einheitliche Regeln innerhalb der EU
  • Verantwortungsbewusster Einsatz von KI

Welche KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden?

  1. KI-generierte Bilder

    Ein Bild wirkt täuschend echt – ist aber komplett am Rechner entstanden. Genau hier wird es interessant: Wenn ein Bild vollständig oder überwiegend mit KI erstellt wurde und aussieht wie eine reale Fotografie, muss es in vielen Fällen gekennzeichnet werden. Nutzerinnen und Nutzer sollen erkennen können, woher ein Bild wirklich stammt – und ob sie einer echten Aufnahme oder einer KI‑Produktion vertrauen.

  2. KI-generierte Videos

    Auch vollständig oder wesentlich durch KI erzeugte Videos können der Kennzeichnungspflicht unterliegen. Besonders wichtig ist eine Kennzeichnung, wenn Personen, Ereignisse oder Situationen realistisch dargestellt werden und dadurch ein falscher Eindruck entstehen könnte.

  3. KI-generierte Audioinhalte

    Auch die Stimme aus dem Lautsprecher muss nicht echt sein. Künstlich erzeugte oder stark bearbeitete Sprachaufnahmen und Audiodateien – etwa synthetische Stimmen oder täuschend echt nachgebildete Aufnahmen – können ebenfalls kennzeichnungspflichtig sein.

  4. Deepfakes

    Deepfakes gehören zu den bekanntesten Anwendungsfällen der neuen Transparenzpflichten. Werden Bilder, Videos oder Audiodateien mithilfe von KI so verändert, dass sie echt wirken, muss dies für Nutzer klar erkennbar gemacht werden.

    Denn genau diese Grenze zwischen „echt“ und „künstlich“ verschwimmt immer stärker. Solche KI‑Manipulationen können täuschend real wirken – und deshalb verlangt der EU AI Act eine deutliche Kennzeichnung.

  5. Bestimmte KI-generierte Texte

    Nicht jeder mit KI erstellte Text muss gekennzeichnet werden. Vollständig KI generierte Texte, die die Öffentlichkeit zu Themen von öffentlichem Interesse informieren, müssen als KI erzeugt gekennzeichnet werden. Entscheidend ist das Wort „vollständig“: Wenn ein Mensch den Text sichtbar prüft oder redigiert, entfällt die Kennzeichnungspflicht in der Regel.

    Kurz gesagt: KI als Rohfassung + menschliche fachliche Überarbeitung = meist keine Kennzeichnungspflicht.

  6. Interaktive KI-Systeme (z. B. Chatbots)

    Wenn Besucherinnen und Besucher mit einem Chatbot oder Sprachassistenten sprechen, muss klar sein: das ist eine Maschine. Kurz und praktisch: Ein Satz wie „Sie chatten gerade mit unserem virtuellen Assistenten“ zu Beginn reicht meistens. Ausnahme: Es ist ohnehin offensichtlich (ein blinkender Chat Button spricht für sich).

EU-Symbole
für KI-Inhalte

Die folgenden Symbole wurden von der Europäischen Union entwickelt und können zur Kennzeichnung von KI-generierten oder KI-veränderten Inhalten verwendet werden. Sie helfen dabei, den Ursprung digitaler Inhalte transparent zu machen und Nutzerinnen und Nutzern eine bessere Einschätzung der verwendeten Technologien zu ermöglichen.

Vollständig mit KI erstellt:

  • vollständig KI-generierte Bilder
  • künstlich erzeugte Videos
  • KI-generierte Audioinhalte

KI wurde verwendet:

  • KI-unterstützte Inhalte
  • Inhalte mit KI-generierten Bestandteilen
  • Hinweise auf KI-Nutzung bei digitalen Medien

Mit KI bearbeitet oder verändert:

  • Veränderte Personen oder Gesichter
  • Ergänzte oder entfernte Bildinhalte
  • KI-bearbeitete Aufnahmen

FAQ zur KI-Kennzeichnungspflicht

Muss ich KI-generierte Bilder auf meiner Website kennzeichnen?

Ja, in vielen Fällen. Wenn ein Bild vollständig oder überwiegend mit KI erstellt wurde und wie eine echte Fotografie wirkt, müssen Nutzerinnen und Nutzer erkennen können, dass es künstlich entstanden ist. Aber: Nicht jedes KI‑Bild ist kennzeichnungspflichtig – entscheidend ist die Wirkung. Aus unserer Erfahrung bei MyArtSide GmbH sehen wir, dass vor allem realistische Produktbilder, Porträts oder Szenen relevant sind.

 

Müssen KI-generierte Texte ebenfalls gekennzeichnet werden?

Nicht jeder KI‑Text braucht ein Label. Die Pflicht greift nur, wenn der Text realistisch wirkt und Nutzerinnen und Nutzer nicht erkennen können, dass KI beteiligt war.

Beispiel: Ein ausführlicher Artikel, der wie menschliche Expertise klingt ist oft kennzeichnungspflichtig. Kurze Produkttexte oder klar automatisierte Beschreibungen - meist nicht.

Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht auch für kleine Unternehmen und Selbstständige?

Ja. Die neuen Vorgaben können für alle gelten, die KI-generierte Inhalte veröffentlichen oder KI-Systeme zur Kommunikation mit Nutzern einsetzen – unabhängig von der Unternehmensgröße.

Wie kennzeichne ich KI-Inhalte richtig?

Die Kennzeichnung muss für Nutzer klar erkennbar und verständlich sein. Die genaue Umsetzung hängt vom jeweiligen Inhalt und Einsatzbereich ab, beispielsweise bei Bildern, Videos, Audioinhalten oder Chatbots.

Die EU‑Kommission stellt dafür offizielle Icons und klare Formulierungen bereit. Wichtig ist:gut sichtbar, eindeutig und direkt am Inhalt platziert

Eine einfache Formulierung, die sich bewährt hat: „Dieser Inhalt wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt.“ MyArtSide GmbH integriert diese Hinweise bereits in Kundenprojekte.

Müssen Unternehmen alte Inhalte nachträglich kennzeichnen?

Das hängt davon ab, ob die Inhalte weiterhin öffentlich zugänglich sind und ob sie unter die neuen Regeln fallen. Kurz gesagt: Wenn alte KI‑Bilder oder KI‑Texte noch online sind und täuschend echt wirken, sollten sie nachträglich gekennzeichnet werden. Viele Unternehmen entdecken erst jetzt, wie viel KI schon im Einsatz war.

Was passiert, wenn KI-Inhalte nicht gekennzeichnet werden?

Eine fehlende Kennzeichnung kann einen Verstoß gegen die Transparenzanforderungen des EU AI Acts darstellen. Deshalb sollten Unternehmen rechtzeitig prüfen, welche KI-Inhalte sie einsetzen und wie diese veröffentlicht werden.

Müssen Chatbots auf Websites als KI erkennbar sein?

Ja. Wenn Nutzerinnen und Nutzer mit einem KI‑System interagieren – also einem Chatbot, der nicht menschlich ist – muss das klar erkennbar sein. Eine kurze Info wie „Dieses System wird von künstlicher Intelligenz betrieben.“ reicht oft aus.

Symbolbild: Team MyArtSide | Ihre deutschlandweite Agentur für Webdesign & SEO

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Hinter diesem Artikel steckt das gebündelte Praxiswissen unseres gesamten Agentur-Teams. Bereits seit 2002 verbinden wir fundiertes Handwerk mit ehrlichen digitalen Strategien. Unser gemeinsames Ziel: Ihr Unternehmen ortsunabhängig und bundesweit so aufzustellen, dass Sie Menschen überzeugen und Suchmaschinen für sich gewinnen. Bei uns trifft über zwei Jahrzehnte fundierte Erfahrung auf den frischen Wind der jungen Generation.