In Deutschland sind Kommunen verpflichtet, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft vor allem Webseiten, Apps, digitale Formulare und Online-Dienste, die öffentlich zugänglich sind. Grundlage dafür sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Diese Regelwerke setzen EU-Richtlinien um und stellen sicher, dass alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen haben.
Für Kommunen bedeutet das konkret, dass Inhalte klar strukturiert, gut lesbar und verständlich sein müssen, Bilder und Grafiken alternative Texte benötigen, Formulare barrierefrei nutzbar sein müssen und die gesamte Webseite screenreader- und tastaturfreundlich gestaltet sein sollte. Auch Farbkontraste, Schriftgrößenanpassungen und Vorlesefunktionen spielen eine wichtige Rolle, damit alle Bürgerinnen und Bürger digitale Angebote problemlos nutzen können.