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Ist Barrierefreiheit für Kommunen gesetzlich Pflicht?

Ja, Barrierefreiheit ist für Kommunen gesetzlich Pflicht

In Deutschland sind Kommunen verpflichtet, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft vor allem Webseiten, Apps, digitale Formulare und Online-Dienste, die öffentlich zugänglich sind. Grundlage dafür sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Diese Regelwerke setzen EU-Richtlinien um und stellen sicher, dass alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen haben.

Für Kommunen bedeutet das konkret, dass Inhalte klar strukturiert, gut lesbar und verständlich sein müssen, Bilder und Grafiken alternative Texte benötigen, Formulare barrierefrei nutzbar sein müssen und die gesamte Webseite screenreader- und tastaturfreundlich gestaltet sein sollte. Auch Farbkontraste, Schriftgrößenanpassungen und Vorlesefunktionen spielen eine wichtige Rolle, damit alle Bürgerinnen und Bürger digitale Angebote problemlos nutzen können.

Die gesetzliche Pflicht gilt nicht nur als formale Vorgabe, sondern unterstreicht die gesellschaftliche Verantwortung der Kommunen, allen Bürgern gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Verstöße gegen die Vorgaben können rechtliche Konsequenzen haben, daher ist die Umsetzung von Barrierefreiheit kein optionaler Zusatz, sondern verpflichtend.

MyArtSide unterstützt Kommunen umfassend bei der Umsetzung dieser Anforderungen. Wir sorgen dafür, dass Ihre digitalen Angebote gesetzeskonform, technisch einwandfrei und für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind – von der Webseitenstruktur über interaktive Formulare bis hin zu mobilen Anwendungen.

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Dann zögern Sie nicht, und kontaktieren uns.

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