Müssen PDF-Dokumente auch barrierefrei sein?
Ja – auch PDF-Dokumente müssen barrierefrei sein,
wenn sie öffentlich zugänglich sind oder für eine breite Nutzergruppe bereitgestellt werden.
Gerade Kommunen stellen häufig wichtige Informationen wie Satzungen, Formulare, Haushaltspläne oder Einladungen zu Gemeinderatssitzungen als PDF-Dateien zur Verfügung. Damit alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von möglichen Einschränkungen – diese Inhalte nutzen können, ist eine barrierefreie Gestaltung zwingend notwendig. Screenreader können nur dann zuverlässig arbeiten, wenn die PDFs korrekt strukturiert sind, also beispielsweise mit Überschriften, Lesereihenfolge, Alternativtexten für Bilder und klar ausgezeichneten Tabellen versehen sind.
Neben der sozialen Verantwortung gibt es auch rechtliche Vorgaben: Nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sind öffentliche Stellen verpflichtet, digitale Dokumente barrierefrei zugänglich zu machen. Für Gemeinden bedeutet das, dass sämtliche bereitgestellten Informationen im PDF-Format so aufbereitet sein müssen, dass sie für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich und nutzbar sind. Damit wird nicht nur Inklusion gefördert, sondern auch Transparenz und Bürgernähe gestärkt.
Was bedeutet das genau & gilt das neue
Lassen Sie sich jetzt von unseren Experten informieren und vereinbaren Sie einen kostenfreien Beratungstermin.
01
Weitere Fragen zum zum Thema Barrierefreie Webseite für Kommunen
- Warum ist Barrierefreiheit für Kommunen wichtig?
- Was macht eine Webseite barrierefrei?
- Ist Barrierefreiheit für Kommunen gesetzlich Pflicht?
- Sind Kommunen gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet?
- Wo finde ich Hilfe für die Umsetzung einer barrierefreien Website?
- Warum sind Alternativtexte für Bilder so wichtig?
- Wer ist für die Barrierefreiheit einer Website verantwortlich?