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Sind Kommunen gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet?

Ja! – Kommunen sind gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet

Ja – Kommunen in Deutschland müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Diese Pflicht ergibt sich aus mehreren Gesetzen: dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), der darauf basierenden Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das EU-Vorgaben in deutsches Recht überführt.

Für die Praxis bedeutet Barrierefreiheit, dass Webseiten, Apps und digitale Dienste öffentlicher Stellen so gestaltet sein müssen, dass niemand ausgeschlossen wird. Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen sollen die Inhalte und Funktionen genauso nutzen können wie alle anderen. Dazu gehört beispielsweise, dass Texte gut lesbar sind, Schriftgrößen angepasst werden können und Informationen klar strukturiert sind. Auch die Farbgestaltung spielt eine Rolle: Ausreichend hohe Kontraste sorgen dafür, dass Inhalte selbst bei Sehschwächen gut erkennbar bleiben.

Darüber hinaus ist die Bedienbarkeit per Tastatur entscheidend, da viele Nutzer keine Maus verwenden können. Ebenso muss die Kompatibilität mit Screenreadern gewährleistet sein, damit Inhalte vorgelesen werden können. Weitere wichtige Punkte sind leicht verständliche Sprache, klare Navigationsstrukturen, Alternativtexte für Bilder und multimediale Inhalte sowie ausreichend Zeit für die Nutzung interaktiver Elemente. Nur durch die Berücksichtigung all dieser Aspekte wird sichergestellt, dass digitale Angebote wirklich inklusiv und für alle zugänglich sind.

Barrierefreie Websites für Städte und Gemeinden – mit Myartside als kompetentem Partner

Unsere Agentur begleitet Kommunen auf dem gesamten Weg zur barrierefreien, modernen Website

Bei Myartside ist es für uns selbstverständlich, Webseiten zu erstellen, die für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind – auch für Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen. Wir arbeiten daran schon seit vielen Jahren, lange bevor Kommunen gesetzlich verpflichtet wurden, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten.

Eine barrierefreie Website ist besonders für Städte und Gemeinden wichtig: Sie stellt sicher, dass alle Bürger:innen problemlos auf Informationen, Formulare und Services zugreifen können. Gleichzeitig zeigt Ihre Verwaltung, dass sie inklusive und bürgernah arbeitet. Fehlende Barrierefreiheit kann nicht nur rechtliche Probleme verursachen, sondern auch dazu führen, dass wichtige Informationen nicht alle erreichen.

Jetzt Webseite auf DSGVO und Barrierefreiheit testen

Nahaufnahme eines blauen Auges mit langen Wimpern.

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unserer Agentur für Webdesign & Suchmaschinenoptimierung in Bautzen

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