Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen Einschränkungen, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, kognitiven Einschränkungen oder mangelnder technischer Erfahrung – uneingeschränkten Zugang zu digitalen Angeboten einer Kommune haben. Dazu zählen Webseiten, Apps, digitale Formulare, Online-Dienste oder Informationsbroschüren.
Warum ist digitale Barrierefreiheit für Kommunen wichtig?
Digitale Barrierefreiheit ist Pflicht und Chance für alle Bürger
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft trat, sind Kommunen verpflichtet, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich und nutzbar sind.
Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um und ergänzt die bisherigen Regelungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die für Websites und Apps öffentlicher Stellen gilt.
Digitale Barrierefreiheit ist für Kommunen aus folgenden Gründen besonders wichtig.
Sowohl rechtlich, gesellschaftlich als auch praktisch:
Digitale Barrierefreiheit ist damit nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein zentraler Baustein für inklusive, zukunftsfähige und bürgerfreundliche Kommunen. Durch die Umsetzung barrierefreier digitaler Angebote profitieren alle Bürgerinnen und Bürger, und die Kommune selbst wird attraktiver, effizienter und gesellschaftlich verantwortungsvoll.
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Weitere Fragen zum zum Thema Barrierefreie Webseite für Kommunen
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