Die Verantwortung für die Barrierefreiheit einer Website liegt immer bei dem, der sie bereitstellt – im Fall von Kommunen also bei der jeweiligen Stadt, Gemeinde oder öffentlichen Einrichtung. Sie gelten rechtlich als Verantwortliche und müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Das bedeutet aber nicht, dass Kommunen jede technische Anpassung selbst entwickeln müssen. In der Praxis arbeiten sie meist mit Agenturen, Entwicklern und internen IT-Abteilungen zusammen, die die technischen Standards umsetzen. Dennoch bleibt die Kommune diejenige Instanz, die haftet und gegenüber Bürgerinnen und Bürgern rechenschaftspflichtig ist.