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barrierefreie Webseiten für Kommunen

Digitale Barrierefreiheit
für alle Bürgerinnen und Bürger

Blick über Lübeck
Eine breite Schlucht trennt eine Menschenmenge (blau) von einer einzelnen Person im Rollstuhl (rot) als Symbol für Barrierefreiheit

barrierefreie Webseiten für Kommunen

Digitale Barrierefreiheit

Ein neuer Trend?
Nein, ein Muss! Für STädte und Gemeinden


Suchmaschinen bevorzugen Webseiten, die für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind. Eine benutzerfreundliche Online-Präsenz wirkt sich direkt auf das Ranking aus und sorgt dafür, dass wichtige Informationen leichter gefunden werden. Fehlende Barrierefreiheit kann Bürgerinnen und Bürger mit Einschränkungen ausschließen und dazu führen, dass Ihre Angebote oder Services online weniger sichtbar sind. Strukturierte Inhalte, alternative Texte für Bilder und eine klare, intuitive Navigation sind entscheidend, um die Online-Sichtbarkeit Ihrer Stadt oder Gemeinde zu verbessern. Wer seine kommunale Website nicht barrierefrei gestaltet, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch den Verlust von Reichweite und Bürgernähe.

Barrierefreie Websites für Städte und Gemeinden – mit Myartside als kompetentem Partner

Unsere Agentur begleitet Kommunen auf dem gesamten Weg zur barrierefreien, modernen Website

Bei Myartside ist es für uns selbstverständlich, Webseiten zu erstellen, die für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind – auch für Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen. Wir arbeiten daran schon seit vielen Jahren, lange bevor Kommunen gesetzlich verpflichtet wurden, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten.

Eine barrierefreie Website ist besonders für Städte und Gemeinden wichtig: Sie stellt sicher, dass alle Bürger:innen problemlos auf Informationen, Formulare und Services zugreifen können. Gleichzeitig zeigt Ihre Verwaltung, dass sie inklusive und bürgernah arbeitet. Fehlende Barrierefreiheit kann nicht nur rechtliche Probleme verursachen, sondern auch dazu führen, dass wichtige Informationen nicht alle erreichen.

Jetzt Webseite auf DSGVO und Barrierefreiheit testen

Nahaufnahme eines blauen Auges mit langen Wimpern.

Wichtig: Webseiten von Gemeinden, Städten und Öffentlichen Verwaltungen Müssen Barrierefrei sein

Ab Mitte 2025 müssen Websites barrierefrei sein – jetzt die Chance zur Neugestaltung nutzen

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet öffentliche Stellen, darunter Städte, Gemeinden und Kommunalverwaltungen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören Websites, Webportale und digitale Services, damit alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von Einschränkungen – gleichberechtigt auf Informationen und Dienstleistungen zugreifen können.

Das Gesetz bietet Kommunen gleichzeitig die ideale Gelegenheit, ihre Website komplett neu zu gestalten. Eine Neugestaltung ermöglicht es, digitale Auftritte modern, nutzerfreundlich und inklusiv aufzubauen. Bürgerinnen und Bürger profitieren von klarer Struktur, leicht zugänglichen Inhalten und intuitiver Bedienung – und die Stadt oder Gemeinde präsentiert sich professionell und bürgernah.

Wer die Vorgaben des BFSG nicht erfüllt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Gleichzeitig eröffnet die Umsetzung jetzt die Chance, die digitale Präsenz sofort zu optimieren, die Bürgerzufriedenheit zu erhöhen und die Sichtbarkeit online zu verbessern.

Mit professioneller Unterstützung können Städte und Gemeinden die gesetzlichen Anforderungen effizient umsetzen und ihre Website zu einem modernen, inklusiven und bürgerfreundlichen Kommunikationsinstrument machen.

 

Digitale Bürgernähe beginnt hier – Website prüfen & optimieren!

Barrierefreie Webseiten für Kommunen

Die wichtigste Grundlage bildet die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Sie verpflichtet alle öffentlichen Stellen, einschließlich Kommunen, ihre Webseiten, Webportale und Apps barrierefrei zu gestalten. Die BITV orientiert sich dabei an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf dem Level AA.

Zu den zentralen Anforderungen gehören unter anderem:

  1. gut lesbare Texte mit ausreichendem Kontrast,
  2. alternative Texte für Bilder, Grafiken und Videos
  3. sowie eine klare und konsistente Navigation. Auch Formulare müssen barrierefrei nutzbar sein.

Die WCAG 2.1 Richtlinien selbst basieren auf vier Prinzipien:

  1. Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
  2. Webseiten müssen per Tastatur bedienbar sein
  3. Inhalte klar, strukturiert und verständlich
  4. Kompatibilität mit Hilfstechnologien wie Screenreadern muss gewährleistet sein

 

Eine barrierefreie Website sorgt somit nicht nur für rechtliche Sicherheit, sondern verbessert auch die Bürgernähe, die Nutzerfreundlichkeit und die Sichtbarkeit in Suchmaschinen.

Sie haben Interesse an einer Beratung?

Dann zögern Sie nicht, und kontaktieren uns.